• Schulordnung

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        Die Schulordnung der Realschule Weil der Stadt


           
        1. Das Verlassen des Schul-/Pausenbereichs ist ohne besondere Genehmigung während der Unterrichtszeit und in den Pausen nicht gestattet. 
        2. Vor Beginn ihres Unterrichts befinden sich die Schüler im Aufenthaltsbereich des Erdgeschosses oder auf dem Schulhof. Mit dem ersten Läuten, d.h. fünf Minuten vor Unterrichtsbeginn, begeben sich die Schüler in ihren Unterrichtsraum.
        3. Während der beiden Pausen verlassen alle Schüler/innen unaufgefordert und auf dem schnellsten Weg das Schulhaus. Pausenflächen sind der hintere Hof (bis zur Würmbrücke) sowie der Bereich um den zweiflügeligen Haupteingang bis zum Ende des Realschulgebäudes. Der Fahrradabstellplatz und der Weg zur Gemeinschaftsschule gehören nicht mehr zum Pausenhof. Bei extremen Witterungsverhältnissen entscheiden die aufsichtführenden Lehrer über den Verbleib im Schulhaus.
        4. Handys und elektronische Abspielgeräte aller Art sind im Schulgebäude und auf dem Pausenhof abgeschaltet in der Tasche aufzubewahren.
        5. Ausdrücklich nicht gestattet sind Rauchen, Kaugummikauen und Schneeball werfen. Offene Getränke oder nicht wiederverschließbare Behältnisse (z.B. Dosen oder Tetrapacks) dürfen nicht ins Schulgebäude mitgebracht werden.
        6. Gegenstände, die andere verletzen oder gefährden können, dürfen auf dem Schulgelände nicht mitgeführt werden. Dies gilt auch für Feuerzeuge und Streichhölzer.
        7. Kann ein Schüler nicht am Unterricht teilnehmen, muss die Schule am ersten Fehltag möglichst vor oder mit Beginn der ersten Stunde benachrichtigt werden. Spätestens am dritten Fehltag muss eine schriftliche Entschuldigung mit Angabe des Versäumnisgrundes erfolgen. Bei einer Befreiung nur für den Sportunterricht gilt grundsätzlich trotzdem Anwesenheitspflicht. Im Einzelfall entscheidet der Sportlehrer.
          Bei Erkrankung/Unwohlsein während der Unterrichtszeit erfolgt die Entlassung nur bei Abholung oder nach telefonischer Rücksprache mit einem Erziehungsberechtigten.
        8. Eine Beurlaubung vom Unterricht ist nur in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf schriftlichen Antrag möglich. Eine Verlängerung der Ferien aufgrund eines Reisetermins ist nicht möglich.
        9. In der Schule, bei schulischen Veranstaltungen und auf dem direkten (kürzesten) Schulweg besteht für Schüler gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Dies gilt auch für die Mittagspause, wenn Schüler im Nahbereich der Schule Nahrungsmittel zum sofortigen Verzehr einkaufen. Schulunfälle müssen umgehend im Sekretariat der Schule angezeigt werden. Für den Verlust von Kleidungsstücken oder Wertgegenständen wird nicht gehaftet.
           

         

        Worauf wir Wert legen ...

        Freundlichkeit, Höflichkeit und Hilfsbereitschaft

        • Ich grüße, wenn mir in der Schule jemand begegnet oder wenn ich einen Raum betrete.
        • Ich sage „Danke“, wenn ich etwas bekomme und „Bitte“, wenn ich etwas möchte.
        • Ich höre zu und lasse andere ausreden.
        • Ich entschuldige mich, wenn ich mich falsch verhalten habe.
        • Ich biete meine Hilfe an, wenn ich jemanden unterstützen kann.

         

        Sauberkeit, Ordnung und Pünktlichkeit

        • Ich setze mich für ein sauberes und freundliches Erscheinungsbild unserer Schule ein.
        • Ich werfe Abfälle immer in den Mülleimer und hebe auch freiwillig etwas auf, was nicht von mir stammt.
        • Ich stelle Stühle oder Tische, nach Benutzung wieder an ihren Platz zurück.
        • Ich male/schreibe nicht auf Tische, Wände oder andere Gegenstände.
        • Ich gehe mit den mir überlassenen Schulbüchern und Materialien sorgsam um.
        • Ich bin pünktlich.
        • Ich kleide mich so, wie es der Situation in der Schule angemessen ist.

         

        Offenheit, Ehrlichkeit und Rücksichtnahme

        • Ich verzichte auf Gewalt oder Beleidigungen und löse Konflikte durch Gespräche.
        • Ich respektiere meine Mitschüler/innen und akzeptiere andere Meinungen.
        • Ich grenze niemanden aus. 
        • Ich stehe zu Fehlern, die ich mache, rede mich nicht heraus oder beschuldige andere.
        • Ich verhalte mich in der Schule so, dass weder Personen noch Einrichtungsgegenstände zu Schaden kommen. Wenn trotzdem einmal etwas passiert bzw. kaputt geht, melde ich es im Sekretariat oder Rektorat.
           

        Leistungsbereitschaft, Disziplin und Verantwortungsbewusstsein

        • Ich bemühe mich, im Unterricht aufmerksam zu sein und versuche mich möglichst oft aktiv einzubringen.
        • Ich erledige meine Hausaufgaben zuverlässig und sorgfältig.
        • Ich suche bei Misserfolgen keine Ausreden, sondern überlege, was ich besser machen kann.
        • Ich verhalte mich im Unterricht so, dass meine Mitschüler/innen nicht gestört werden.
        • Ich trage durch verantwortungsbewusstes Handeln zu einer guten Klassengemeinschaft bei.