Schulordnung
Schul- und Hausordnung
Worauf wir Wert legen:
Freundlichkeit, Höflichkeit und Hilfsbereitschaft
- Ich grüße, wenn mir in der Schule jemand begegnet oder wenn ich einen Raum betrete.
- Ich sage „Bitte“ und „Danke“.
- Ich höre zu und lasse andere ausreden.
- Ich entschuldige mich, wenn ich mich falsch verhalten habe.
- Ich biete meine Hilfe an, wenn ich jemanden unterstützen kann.
Offenheit, Ehrlichkeit und Rücksichtnahme
- Ich löse Konflikte durch Gespräche und vermeide Gewalt und Beleidigungen.
- Ich respektiere alle Mitglieder meiner Schulgemeinschaft und akzeptiere andere Meinungen.
- Ich grenze niemanden aus.
- Ich stehe zu Fehlern, die ich mache, rede mich nicht heraus oder beschuldige andere.
- Ich verhalte mich so, dass andere Personen nicht zu Schaden kommen.
Leistungsbereitschaft, Disziplin und Verantwortungsbewusstsein
- Ich bin im Unterricht aufmerksam und bringe mich möglichst oft aktiv ein.
- Ich erledige meine Hausaufgaben zuverlässig und sorgfältig.
- Ich suche bei Misserfolgen keine Ausreden, sondern überlege, was ich besser machen kann.
- Ich verhalte mich im Unterricht so, dass andere Personen nicht gestört werden.
- Ich trage durch verantwortungsbewusstes Handeln zu einer guten Klassengemeinschaft bei.
Allgemeine Regeln:
Das Schulgelände darf ich während der Unterrichtszeit und in den Pausen nicht verlassen.
Schulfremden ist der Aufenthalt auf dem Schulgelände nicht gestattet.
Ich muss spätestens 30 Minuten nach Unterrichtsende das Schulgebäude verlassen, wenn ich
keine schulischen Aufgaben mehr zu erledigen habe.
Ich bin für Schuleigentum und die mir zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel verantwortlich. Die
Möbel, Wände, Toiletten und Außenanlagen hinterlasse ich sauber und unbeschädigt. Wenn
doch einmal etwas zu Schaden kommt, melde ich es im Sekretariat.
Müll gehört in den Abfallbehälter. Ich finde genügend in den jeweiligen Klassenzimmern, auf
den Gängen oder draußen.
Verbote:
Ausdrücklich nicht gestattet sind (E-)Zigaretten, Alkohol sowie sämtliche andere Drogen. Diese
Stoffe dürfen weder mitgebracht noch konsumiert werden.Außerdem sind Kaugummikauen und das Trinken von
Energydrinks oder anderen koffeinhaltigen Getränken verboten. Offene Getränke oder nicht wiederverschließbare
Behältnisse dürfen nicht ins Schulgebäude mitgebracht werden (z.B. Dosen).
Dinge, die andere verletzen oder gefährden können, dürfen auf dem Schulgelände nicht mitgeführt werden. Dies
gilt auch für Feuerzeug, Streichhölzer (auch Attrappen).
Im Krankheitsfall:
Wenn ich krank bin, informieren meine Eltern am ersten Tag per Edupagemeldung die Schule.
Komme ich am nächsten Tag wieder in die Schule, so ist nichts weiter zu unternehmen. Eine
weitere Meldung erfolgt am 5. Schultag für die Fehltage, sollte ich so lange krank sein. Sobald ich
wieder gesund bin, reichen meine Eltern über die Edupagemeldung für alle Tage über einem
Abwesenheitstag, eine Entschuldigung ein. Eine Abwesenheitsmeldung per Telefon ist die
Ausnahme bei Problemen mit dem Programm.
Ich bin selbst dafür verantwortlich, den versäumten Unterrichtsstoff nachzuholen.
Beurlaubung:
Gibt es einen wichtigen Grund für eine Beurlaubung vom Unterricht, müssen meine Eltern
rechtzeitig einen begründeten schriftlichen Antrag einreichen. Eine Verlängerung der Ferien
aufgrund eines Reisetermins ist nicht möglich. Planbare Arztbesuche sind außerhalb der
Unterrichtszeiten zu legen.
Vor dem Unterricht:
Ab 7:20 Uhr ist die Schule für mich geöffnet. Auf dem Weg zu meinem Unterrichtsraum kann ich
gleich einen Blick auf den Vertretungsplan werfen. Ich bin selbst in der Verantwortung, mich über
Änderungen im Stundenplan zu informieren. Dies kann ich am Vertretungsplan, oder außerhalb
der Schule über die Homepage oder die Edupage-App tun.
Bei extremen Witterungsverhältnissen entscheidet die aufsichtführende Lehrkraft, ob ich das
Gebäude schon vor 7:20 Uhr betreten darf.
Pausen:
In den beiden Pausen verlasse ich unaufgefordert und zügig das Schulhaus. Bei extremen
Witterungsverhältnissen entscheiden die aufsichtführenden Lehrkräfte über den Verbleib im
Schulhaus. Eine Flagge zeigt mir an, wenn ich im unteren Stockwerk des Schulgebäudes bleiben darf.
Pausenflächen sind der hintere Hof (bis zur Würmbrücke), sowie der Bereich um den
zweiflügeligen Haupteingang bis zum Ende des Realschulgebäudes. Der Fahrradabstellplatz und
der Übergangsbereich zur Gemeinschaftsschule gehören nicht mehr zum Pausenhof.
Während der Pausen steht der Snackautomat zur Verfügung. Ich beachte, dass immer nur drei
Schüler und Schülerinnen gleichzeitig in den Raum dürfen und dass ich mich gleich wieder auf den
Weg nach draußen begebe.
Unterrichtsende:
Ich denke daran, nach jeder Unterrichtsstunde meinen Platz sauber und ordentlich zu hinterlassen.
In der Mittagspause darf ich mich im Erdgeschoss aufhalten. Auch hier vergesse ich nicht, meinen
Platz sauber und ordentlich zu hinterlassen.
Kleidung:
Die Schule bereitet auf das Leben vor; dies bedeutet, auch für die Situation angemessen gekleidet
zu sein, damit sich alle Mitglieder der Schulgemeinschaft wohlfühlen können.

Handys und elektronische Geräte:
Elektronische Kommunikations- und Unterhaltungsmedien müssen während des
Schulbetriebs im Schließfach aufbewahrt werden!
Bei Verstoß gegen die Regelung werden entsprechende Geräte abgenommen und müssen
von einem Erziehungsberechtigten abgeholt werden.
Bei Leistungsfeststellungen sind diese Geräte eine Täuschungshandlung.
Audio/visuelle Aufnahmen jeglicher Art, die nicht unterrichtlichen Zwecken dienen, sind im
Schulbereich untersagt, da sie Persönlichkeitsrechte verletzen können.
Während der Mittagspause dürfen elektronische Geräte lautlos außerhalb desSchulgebäudes auf dem Pausengelände genutzt werden.
Ich beachte, dass jeder Verstoß eine Konsequenz hat.
Stand: September 2026
